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Sanierungsobjekt verkaufen: Sanieren oder direkt abgeben?

LVG SüdInvest Redaktion··8 Min. Lesezeit
Sanierungsobjekt verkaufen: Sanieren oder direkt abgeben?

Was ist ein Sanierungsobjekt – und warum ist der Verkauf so anders?

Ein Sanierungsobjekt ist nicht einfach ein älteres Gebäude. Es ist ein Objekt, dessen Instandhaltungs- und Modernisierungsrückstand so erheblich ist, dass er den Marktwert spürbar drückt – und den Käuferkreis massiv einengt. Typische Merkmale: veraltete oder defekte Heizungsanlage, marode Elektroinstallation, undichtes Dach, feuchte Keller, einfachverglaste Fenster oder eine Fassade, die noch nie gedämmt wurde. Oft kommen mehrere dieser Mängel gleichzeitig vor.

Was solche Objekte vom normalen Gebrauchtimmobilienmarkt unterscheidet, ist nicht nur der Zustand – sondern die Käuferstruktur, die Finanzierbarkeit und der Zeithorizont eines Verkaufs. Wer ein gepflegtes Einfamilienhaus anbietet, spricht Eigennutzer an, die eine Bank finanziert. Wer ein Sanierungsobjekt anbietet, spricht Investoren an, die Eigenkapital mitbringen – oder gar niemanden.

Der Kernkonflikt: Sanieren vor dem Verkauf oder im Ist-Zustand abgeben?

Eigentümer eines Sanierungsobjekts stehen vor einer Grundsatzentscheidung, die sich nicht durch Bauchgefühl auflösen lässt. Beide Wege haben ihre Logik – aber auch ihre Risiken. Wer hier falsch kalkuliert, verschenkt entweder Geld oder Zeit, manchmal beides.

Option 1: Sanieren, dann verkaufen

Die Idee ist bestechend: Wer ein Objekt aufwertet, erzielt einen höheren Preis. Das stimmt – unter bestimmten Voraussetzungen. Damit eine Sanierung vor dem Verkauf wirtschaftlich aufgeht, muss der erzielte Mehrerlös die Sanierungskosten zuzüglich der Kosten für Kapitalbindung, Leerstand, Planungsaufwand und Verkaufszeit übersteigen.

Das klingt trivial, ist es aber nicht. In der Praxis zeigt sich häufig, dass der Markt die aufgewandte Sanierungsleistung nicht euro-für-euro honoriert. Käufer bewerten eine frisch sanierte Bestandsimmobilie anders als einen Neubau – sie rechnen mit verborgenem Verschleiß, den sie hinter neuen Oberflächen vermuten. Besonders bei Teil- oder Kosmetiksanierungen ist dieser Preisabschlag real.

Hinzu kommt: Eine Kernsanierung dauert. Planung, Ausschreibung, Vergabe, Ausführung, Abnahme – selbst bei einem mittelgroßen Einfamilienhaus sind viele Monate keine Ausnahme. Während dieser Zeit entstehen laufende Kosten: Leerstand, Opportunitätskosten des gebundenen Eigenkapitals, Nebenkosten. Und der Markt kann sich in dieser Zeit verändern.

Die Sanierung vor dem Verkauf lohnt sich am ehesten, wenn:

  • das Objekt in einer gefragten Lage liegt, in der sanierte Objekte deutlich über dem Niveau unsanierter Vergleichsobjekte gehandelt werden,
  • der Eigentümer über das nötige Kapital und das Planungs-Know-how verfügt,
  • nur gezielte Maßnahmen ergriffen werden, die den größten Preiseffekt erzielen – etwa Heizung, Dach oder Elektrik,
  • die steuerliche Situation bereits geklärt ist (Spekulationsfrist, Abschreibungen – hier ist Steuerberatung unverzichtbar).

Option 2: Im Ist-Zustand verkaufen

Der Verkauf im Ist-Zustand ist schneller, einfacher und bindet kein zusätzliches Kapital. Der Eigentümer übernimmt keine Bauherrenhaftung, kein Ausführungsrisiko, kein Kostenüberschreitungsrisiko. Der Preis reflektiert den tatsächlichen Zustand des Objekts – ohne Schönfärberei und ohne Vorleistung.

Der offensichtliche Nachteil: Der erzielte Preis ist niedriger als bei einem sanierten Objekt. Wie viel niedriger, hängt vom konkreten Sanierungsaufwand, der Lage und der Käuferstruktur ab. Ein gravierender Modernisierungsrückstand kann – je nach Objekt und Markt – den Wert gegenüber einem sanierten Vergleichsobjekt erheblich reduzieren.

Ehrlichkeit ist hier Pflicht: Ein Direktankauf durch einen Investor ist schnell und sicher, aber er bringt in der Regel nicht den Höchstpreis eines längeren Bieterverfahrens mit breiter Marktansprache. Wer Zeit hat und das Bieterverfahren durchhalten kann, erzielt möglicherweise mehr. Wer nicht kann oder will, für den ist die Planungssicherheit des schnellen Abschlusses ein echter und legitimer Wert.

Das Finanzierungsproblem: Warum viele Käufer ausscheiden

Das größte strukturelle Problem beim Verkauf eines Sanierungsobjekts ist nicht der Preis – es ist die Finanzierbarkeit. Banken bewerten den Beleihungswert einer Immobilie nach ihrem nachhaltigen Ertragswert oder Sachwert, nicht nach dem Kaufpreis. Bei einem Objekt mit erheblichem Sanierungsstau setzen Kreditinstitute den Beleihungswert systematisch unterhalb des Kaufpreises an – oder verweigern die Finanzierung ganz.

Konkret bedeutet das: Ein Interessent, der das Objekt kaufen möchte und auf eine klassische Bankfinanzierung angewiesen ist, bekommt das benötigte Kapital schlicht nicht. Er scheidet als Käufer aus – nicht wegen fehlenden Willens, sondern wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeit. Das ist kein Einzelfall, sondern die Regel bei Objekten mit größerem Investitionsstau.

Was übrig bleibt, ist ein stark eingeschränkter Käuferkreis:

  • Eigenkapitalstarke Investoren, die ohne oder mit nur geringem Fremdkapital kaufen können,
  • Projektentwickler, die das Objekt nach Sanierung weiterverkaufen oder im Bestand halten,
  • Strategische Käufer, die das Objekt aus einem bestimmten Grund benötigen und die Sanierung von Anfang an einkalkulieren.

Diese Käufer sind nicht weniger seriös als ein klassischer Eigennutzer – aber sie sind weniger. Und weniger Nachfrage bedeutet weniger Preisdruck nach oben. Das ist keine Meinung, das ist Marktmechanik. Wer ein Sanierungsobjekt am breiten Markt anbietet, wartet also auf den richtigen Käufer aus einem deutlich kleineren Pool.

GEG und Heizungstausch: Welche Pflichten gehen auf den Käufer über?

Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind die Pflichten, die beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf den Erwerber übergehen, ein relevanter Preisfaktor – und bei Sanierungsobjekten oft ein kaufhemmender.

Besonders die Regelungen zum Heizungsaustausch (§ 71 GEG) sind in der Verhandlungspraxis angekommen: Wer eine Immobilie mit einer alten Öl- oder Gasheizung erwirbt, muss innerhalb der gesetzlichen Fristen auf ein System umstellen, das mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basiert. Die konkreten Fristen und Ausnahmetatbestände hängen vom Einzelfall ab – rechtliche Beratung bleibt hier unverzichtbar.

Für den Verkauf bedeutet das: Ein informierter Käufer rechnet die Heizungsmodernisierung in sein Angebot ein. Transparenz über den Zustand der Anlage – und wenn vorhanden, Kosteneinschätzungen – schafft Vertrauen und kann helfen, Preisabschläge durch Unsicherheit zu reduzieren.

Weitere gesetzliche Aspekte, die beim Kauf relevant werden können:

  • Energieausweis (§ 80 GEG): Spätestens beim Besichtigungstermin vorzulegen. Bei einem Sanierungsobjekt ist der Ausweis meist schlecht bewertet – das ist keine Überraschung, aber er muss vorhanden sein.
  • Nachrüstpflichten nach § 47 GEG: Zum Beispiel Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.
  • Offenbarungspflichten nach §§ 433 ff. BGB: Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer bekannte wesentliche Mängel zu nennen. Das Verschweigen kann zu Schadenersatzansprüchen führen. Eine saubere Dokumentation des Ist-Zustands schützt beide Seiten.

Was bestimmt den Preis eines Sanierungsobjekts?

Der Wert eines Sanierungsobjekts ergibt sich nicht aus einem Listenpreis, sondern aus der individuellen Kalkulation eines informierten Käufers. Wer das versteht, kann die eigene Preiserwartung besser einordnen – und Verhandlungen sachlicher führen.

Ein professioneller Investor rechnet in der Regel nach folgendem Schema:

  1. Marktwert nach vollständiger Sanierung (was das Objekt im modernisierten Zustand realistisch wert wäre)
  2. Minus: Sanierungskosten – realistisch kalkuliert, inklusive Puffer für Unvorhergesehenes
  3. Minus: Kapitalbindungskosten während der Sanierungsphase
  4. Minus: Risikopuffer für unbekannte Schäden, Baugenehmigungsrisiken, Marktveränderungen
  5. Minus: Gewinnerwartung des Käufers
  6. = Maximaler Ankaufspreis

Das Ergebnis ist oft ernüchternd für Eigentümer, die ihren historischen Kaufpreis oder emotionale Erinnerungen als Orientierung nehmen. Es ist aber keine Willkür – es ist die Logik des Risikos, das der Käufer übernimmt und einpreist.

Faktoren, die diesen Ankaufspreis nach oben verschieben:

  • Lage: In einem angespannten Wohnungsmarkt ist der Wert nach Sanierung höher, was mehr Spielraum lässt.
  • Bebaubarkeit und Potenzial: Erweiterungsmöglichkeiten – Dachausbau, Anbau, Nachverdichtung – erhöhen den Wert erheblich.
  • Klare Rechtssituation: Ungeklärte Erbfolgen, Wegerechte oder unklare Grundschulden erhöhen den Risikopuffer des Käufers und drücken den Preis.
  • Vollständige Unterlagen: Baupläne, aktueller Grundbuchauszug, Baugenehmigungen – fehlende Unterlagen verzögern jeden Prozess und erhöhen Unsicherheiten.

Denkmalschutz: Sonderfall mit eigener Logik

Steht das Objekt unter Denkmalschutz, gelten andere Regeln – sowohl für die Sanierung als auch für den Verkauf. Auf der einen Seite schränkt der Denkmalschutz die Sanierungsfreiheit ein: Fassadengestaltung, Fensterwahl, Dachdeckung und Grundrissänderungen unterliegen der Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Auf der anderen Seite eröffnet er steuerliche Möglichkeiten (§ 7i EStG für Vermieter, § 10f EStG für Selbstnutzer), die für bestimmte Käufergruppen attraktiv sind.

Für den Verkauf bedeutet das: Der Kreis der Käufer, die diese Vorteile nutzen können und wollen, ist spezifisch – aber er existiert. Eine gezielte Ansprache an Investoren mit entsprechendem Hintergrund kann hier mehr bringen als eine breite, unspezifische Vermarktung.

Die Entscheidungshilfe: Wann welcher Weg passt

Es gibt keine universelle Antwort – aber es gibt Kriterien, die die Entscheidung strukturieren helfen.

Eher sanieren und dann verkaufen, wenn:

  • Die Lage sehr gefragt ist und sanierte Objekte in der Umgebung deutlich über dem Niveau unsanierter Vergleichsobjekte gehandelt werden.
  • Ausreichend Eigenkapital vorhanden ist, ohne die eigene Liquidität dauerhaft zu belasten.
  • Ein verlässliches Netzwerk an Handwerkern und Planern besteht, das Zeit- und Kostenrahmen realistisch einhalten kann.
  • Der Zeithorizont für Sanierung und Vermarktung persönlich akzeptabel ist.
  • Nur wenige, gezielte Maßnahmen nötig sind, um das Objekt für eine Bankfinanzierung zugänglich zu machen.

Eher im Ist-Zustand verkaufen, wenn:

  • Schneller Liquiditätsbedarf besteht – etwa durch Erbauseinandersetzung, Umzug oder persönliche Umstände.
  • Das Kapital für eine Sanierung fehlt oder anderweitig benötigt wird.
  • Kostenüberschreitungen oder Bauverzögerungen nicht aufgefangen werden könnten.
  • Das Objekt strukturelle oder rechtliche Probleme aufweist, die eine Sanierung komplex und unkalkulierbar machen.
  • Der Sanierungsaufwand so hoch ist, dass selbst eine umfangreiche Teilrenovierung das Objekt nicht bankenfinanzierbar machen würde.

Was Sie vor dem Verkauf klären sollten

Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen: Je besser Sie vorbereitet in ein Verkaufsgespräch gehen, desto klarer ist Ihre Verhandlungsposition.

  • Grundbuchauszug: Aktuell und vollständig? Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wegerechte – alles sichtbar machen.
  • Baupläne und Genehmigungen: Ist der aktuelle Bestand genehmigt? Gibt es Anbauten ohne Genehmigung?
  • Energieausweis: Vorhanden? Wenn nicht – beauftragen, bevor die Vermarktung beginnt.
  • Mängeldokumentation: Bekannte Schäden schriftlich festhalten. Die Offenbarungspflicht nach BGB schützt vor späteren Ansprüchen.
  • Steuerliche Situation: Liegt der ursprüngliche Kauf länger als zehn Jahre zurück? Ist Spekulationsbesteuerung ausgeschlossen? Steuerberatung ist hier keine Vorsichtsmaßnahme, sondern Pflicht.

Ein gut vorbereitetes Exposé mit diesen Unterlagen beschleunigt jeden Verkaufsprozess – und vermeidet die häufigste Ursache für Verhandlungsunterbrechungen: Informationslücken auf beiden Seiten.

Fazit: Der richtige Weg hängt von Ihrer Situation ab

Die Entscheidung, ob ein Sanierungsobjekt saniert oder im Ist-Zustand verkauft werden soll, ist keine Frage des Optimismus – sie ist eine Frage des Rechenwerks, der persönlichen Situation und des Zeithorizonts. Wer den Erlös maximieren will und dafür Zeit, Kapital und Belastbarkeit hat, kann über eine gezielte Sanierung nachdenken. Wer sicher, schnell und ohne weiteres Kapitalrisiko abwickeln möchte, findet im Direktverkauf eine Alternative, die das Bieterverfahren nicht ersetzt, aber eine verlässliche und berechenbare Option darstellt.

Die LVG SuedInvest GmbH kauft Sanierungsobjekte an – direkt, ohne lange Vermarktungsphase und ohne dass Sie vorab investieren müssen. Wenn Sie wissen möchten, was Ihr Objekt im Ist-Zustand realistisch einbringen kann, sprechen Sie uns direkt an.

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