Bedarfswert
Definition
Steuerlicher Wert einer Immobilie für Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer, ermittelt nach §§176-198 BewG. Finanzamt wendet typisierte Verfahren an (Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert), oft höher als der reale Verkaufspreis. Liegt der tatsächliche Marktwert nachweislich niedriger, kann nach §198 BewG der niedrigere Verkehrswert durch Gutachten geltend gemacht werden.
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