07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Termin buchen
Szenario

Direktankauf vs. Teilungsversteigerung — wann eine Erbengemeinschaft den freiwilligen Weg wählt

Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, droht die Teilungsversteigerung nach §180 ZVG. Statistisch bringt sie 60-75 % des Verkehrswerts. Ein Direktankauf kann jeder Miterbe allein einleiten — und ist fast immer wirtschaftlicher.

Option A

Direktankauf (durch Miterbe-Initiative)

Was dafür spricht

  • Verkehrswert-nahes Ergebnis (typisch 85-95 %)
  • Einleitbar durch jeden einzelnen Miterben ohne Gerichts-Beteiligung
  • Erlös fließt anteilig an alle Miterben nach Erbquote
  • Verfahren dauert 4-8 Wochen
  • Keine Gerichtsgebühren, keine Gutachter-Kosten, keine jahrelange Blockade
  • Diskret — keine öffentliche ZVG-Bekanntmachung

Wo die Grenzen liegen

  • Braucht die Zustimmung aller Miterben oder alternativ den Ankauf einzelner Erbanteile nach §2033 BGB
  • Preis wird verhandelt, nicht gerichtlich festgesetzt

Geeignet für

Erbengemeinschaften mit Einigungswillen oder mit einzelnen verkaufswilligen Miterben.

Option B

Teilungsversteigerung (§180 ZVG)

Was dafür spricht

  • Löst die Erbengemeinschaft zwangsweise auf — jeder Miterbe kann sie beantragen
  • Gerichtlich protokolliertes Verfahren — keine Einwände möglich

Wo die Grenzen liegen

  • Durchschnittserlös 60-75 % des Verkehrswerts (Argetra-Statistik 2024)
  • Verfahrensdauer 12-36 Monate
  • Gerichts-, Gutachter- und Zustellungskosten 5-10 % des Erlöses
  • Öffentliche Bekanntmachung im Amtsgericht und auf justiz.de
  • Immobilie geht an Höchstbietenden — meist ein externer Investor zum Schnäppchenpreis
  • Miterben erhalten nur den um Kosten bereinigten Versteigerungserlös

Geeignet für

Nur als letztes Mittel, wenn alle Miterben aktiv blockieren und ein Direktankauf nicht gelingt.

Direkter Vergleich

Merkmal für Merkmal gegenübergestellt.

MerkmalDirektankaufTeilungsversteigerung
Typischer Erlös vom Verkehrswert85-95 %60-75 %
Verfahrensdauer4-8 Wochen12-36 Monate
VerfahrenskostenNotar (~1 %)Gericht + Gutachter (5-10 %)
ÖffentlichkeitKeineÖffentliche Bekanntmachung
Auslösbar durch einzelnen MiterbenEinzel-Anteil jaJa (mit Gericht)
Preis-VerhandelbarkeitJaNein (Höchstgebot)
Risiko: Immobilie geht an UnbekanntenNullHoch
Empfehlung

Die Teilungsversteigerung ist ein Druckmittel, selten eine Lösung

Wer mit der Teilungsversteigerung droht, meint meistens: 'Lasst uns doch einfach verkaufen.' Genau dort setzt der Direktankauf an. Wir kaufen die gesamte Immobilie (mit Zustimmung aller Miterben) oder auch einzelne Erbanteile nach §2033 BGB. Das schafft eine Lösung ohne Gericht und ohne die 25-40 % Erlösverlust, die die Teilungsversteigerung mit sich bringt. Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 € sind das 125.000-200.000 € Unterschied — pro Miterbe anteilig.

Individuellen Lösungsweg für Ihre Erbengemeinschaft anfragen

Häufige Fragen

Können wir den Teilungsversteigerungs-Antrag noch zurücknehmen, wenn einer von uns ihn schon gestellt hat?

Ja, solange der Zuschlagsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist. Der antragstellende Miterbe kann jederzeit den Antrag zurücknehmen (§29 ZVG). Kommt ein Direktankauf zustande, lässt sich das Verfahren oft noch bis wenige Tage vor dem Versteigerungstermin stoppen.

Können Sie auch dann helfen, wenn ein Miterbe partout nicht verkaufen will?

Ja — wir können den Anteil der verkaufswilligen Miterben einzeln ankaufen (§2033 BGB). Der blockierende Miterbe behält seinen Anteil, muss aber mit uns als neuem Miterben klarkommen. Oft lenken Blockierer in diesem Moment ein, weil sie einen fremden Investor als Miterben fürchten.

Was kostet ein Teilungsversteigerungs-Verfahren tatsächlich?

Typische Größenordnungen: Gerichtsgebühr 0,5 % des Verkehrswerts, Sachverständigen-Gutachten 1.500-4.000 €, Zustellungskosten 500-1.500 €, ggf. Zwangsverwalter-Kosten. Insgesamt 5-10 % des erzielten Erlöses — zusätzlich zum ohnehin niedrigeren Versteigerungserlös.

Wie schnell können wir als Erbengemeinschaft abschließen, wenn wir uns einig sind?

4-6 Wochen bei klarer Einigung. Die Schritte: 1) Unverbindliche Marktwerteinschätzung (Woche 1), 2) Verbindliches Kaufangebot (Woche 2), 3) Kaufvertrag & Zustimmungsklärung (Woche 3-4), 4) Beurkundung (Woche 5-6). Bei Miterben im Ausland oder mit Betreuung verlängert sich das um 1-3 Wochen.

Welcher Weg rechnet sich für Ihre Situation?

Wir rechnen beide Szenarien mit Ihren konkreten Zahlen durch — kostenlos, unverbindlich, innerhalb von 24 Stunden.

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen